Bericht über das 151. Geschäftsjahr werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Restnutzungsdauer linear abgeschrieben. • Die Garagen und Abstellplätze wurden grundsätzlich mit Sätzen von 3,00 bis 7,00 % linear abgeschrieben; auf Garagenneubauten von 1992 bis 1996 wurde dagegen grundsätzlich die degressive Abschreibungsmethode angewandt. • Bei Neubauten ab 1991 wird teilweise die degressive Abschreibungsmethode angewandt. • Die seit 1997 erworbenen oder hergestellten Mietobjekte wurden überwiegend linear mit 2,00 % abgeschrieben. Geschäfts- und andere Bauten werden ebenfalls linear unter Zugrundelegung einer Gesamtnutzungsdauer von 10 bis 50 Jahren abgeschrieben. Auch die sanierten Objekte wurden linear abgeschrieben. Die unbebauten Grundstücke sowie die Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter wurden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird linear nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen zeitanteilig. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden ausschließlich bei dauernden Wertminderungen durchgeführt. Bei Wegfall der Gründe für die Wertminderung wird eine Zuschreibung auf den aktuell beizulegenden Wert vorgenommen. Die Bewertung der Grundstücke ohne Bauten des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten. Die Grundstücke mit fertigen Bauten des Umlaufvermögens sind zu den Anschaffungs bzw. Herstellungskosten bzw. zu dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Auf die Aktivierung von Zinsen für Fremdmittel während der Bauzeit wurde bislang im Umlaufvermögen verzichtet. Die unfertigen Leistungen wurden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die anderen Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten bewertet. Diese wurden für die Heizölbestände unter Anwendung des Durchschnittsverfahrens ermittelt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Risikobehafteten Posten wurde durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko wurde durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Rückstellungen für Pensionen wurden auf Basis der Richttafeln 2005 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Anwendung eines durchschnittlichen Zinssatzes von 3,89 % (i. Vj. 4,53 %) und einer Dynamisierung von 2,00 % (i. Vj. 2,00 %) ermittelt. Dabei wurde das Wahlrecht des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB in Anspruch genommen (pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren). 54 Jahresabschluss 2015
bauverein AG – Geschäftsbericht 2015
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