Die Hausreinigung wird in den Liegenschaften der bauverein AG entweder von der Hausgemeinschaft selbst durchgeführt oder aber eine externe Reinigungsfirma ist mit der Reinigung der Gemeinschaftsflächen beauftragt.
Sollte sich eine Hausgemeinschaft dazu entscheiden, die Hausreinigung von einer Firma durchführen zu lassen, so kann dies – bei schriftlicher Zustimmung aller Mieter – beim zuständigen Vermieter beantragt werden.
Liegenschaften mit privater Hausreinigung:
Die Reinigung der Gemeinschaftsflächen wird wöchentlich und abwechselnd durch die Mieter auf gleichen Stockwerken durchgeführt. Hierbei sind der Flur der eigenen Etage, Treppen, Geländer und Fenster im Treppenhaus bis zum darunterliegenden Stockwerk sowie Gänge und Vorplätze zu reinigen. Jeder Mieter ist zur kleinen turnusmäßigen Hausreinigung (wöchentlich im Wechsel mit den Etagennachbarn) sowie (je nach Liegenschaft) zur großen Hausreinigung verpflichtet. Welcher Mieter wann an der Reihe ist, regelt ein Umlaufplan, der am „Schwarzen Brett“ oder an einer anderen gut sichtbaren Stelle im Haus ausgehängt ist.
Liegenschaften mit gewerblicher Hausreinigung:
Die Hausreinigung erfolgt im wöchentlichen Turnus durch eine externe Firma. Die Kosten dafür werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf alle Mietparteien umgelegt. Um die ordnungsgemäße Hausreinigung für die Bewohner sicherzustellen, wird die Arbeitsqualität der beauftragten Reinigungsfirmen in regelmäßigen Abständen überprüft. Dafür finden zum einen unangekündigte Kontrollen in den Liegenschaften statt, zum anderen sind die Firmen dazu verpflichtet, wöchentliche Leistungsnachweise an das Facilitymanagement der bauverein AG zu senden.
Sie haben noch weitere Fragen zur Hausreinigung? Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Vermieter, er hilft Ihnen gerne weiter!
Weitere Informationen finden Sie auch in der Broschüre „Für ein harmonisches ‚Miteinander‘“.
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