Wir freuen uns, Sie als Kunde begrüßen zu dürfen! Es liegt uns am Herzen, dass Sie sich bei uns rundum wohlfühlen. Hier finden Sie daher nützliche Informationen rund um Ihr Mietverhältnis auf einen Blick.
Sie haben noch offene Fragen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Zeit in ihrem neuen Zuhause!
Ansprechpartner für alle Kundenanliegen (06151) 2815-444 oder per E-Mail an info(at)bauvereinag.de.
Siemensstraße 20, 64289 Darmstadt
Heidelberger Landstraße 186B, 64297 Darmstadt
Ihre Anliegen können Sie auch gerne telefonisch melden (06151) 2815-444 oder per E-Mail an suedhessen(at)bauvereinag.de.
Um unseren Service für Sie zu verbessern und Ihnen die Kontaktaufnahme mit der bauverein AG zu erleichtern, haben Sie die Möglichkeit, rund um die Uhr wesentliche Vorgänge bezüglich Ihres Mietverhältnisses über unser neues Mieterportal online zu regeln.
Ihre Vorteile:
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Wo Menschen zusammenleben, entstehen natürlich Geräusche. Nicht nur der Wohnort, sondern auch die Bausubstanz entscheiden darüber, wie viel Lärm man ausgesetzt ist. So sind Altbauten bekanntermaßen hellhöriger als Gebäude neueren Baujahrs, bei denen Schallschutz eine wichtige Rolle spielt.
Für ein rücksichtsvolles Miteinander, sollten Sie einige Regeln bezüglich der Ruhezeiten beachten.
Ruhezeiten sind einzuhalten von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 22:00 bis 07:00 Uhr.
Allem Verständnis und aller Toleranz zum Trotz kann es vorkommen, dass bezüglich des Themas „Lärm“ keine Einigung zwischen den Nachbarn mehr möglich ist. Die bauverein AG bietet daher ihren Mieterinnen und Mietern im Stadtgebiet von Darmstadt (exklusive des Stadtteils DA-Wixhausen), in Griesheim und Pfungstadt den Service des Lärmtelefons.
Die fachlich geschulten Lärmtelefonberater sind täglich von 20:00 – 24:00 Uhr unter der Rufnummer (06151) 2815 599 erreichbar und kommen bei Bedarf auch zu Ihnen nach Hause. Dieser Service ist für unsere Mieter kostenfrei. Weitere Informationen zum Lärmtelefon erhalten Sie zwischen 7:30 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer: (06151) 2815 498.
Die Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Räume, Einrichtungen und Anlagen ist vom Mieter vorzunehmen, soweit nicht durch den Vermieter eine Vergabe an Dritte erfolgt oder erfolgt ist. Der hierzu jeweils verpflichtete Mieter ist dem Reinigungsplan zu entnehmen, welcher am schwarzen Brett im Eingangsbereich des Objektes oder an einer anderen gut sichtbaren Stelle vom Vermieter ausgehängt wird.
Die kleine turnusmäßige Hausreinigung wird wöchentlich durch die Mieter auf gleichen Stockwerken abwechselnd durchgeführt. Hierbei sind der Flur der eigenen Etage sowie die Treppen, Treppengeländer und Fenster im Treppenhaus bis zu dem darunterliegenden Stockwerk, Gänge und Vorplätze zu reinigen und zu putzen. Durch die Mieter im Erdgeschoss, bzw. Hochparterre, ist ebenfalls der Hauseingang zu reinigen und zu putzen.
Im Rahmen der großen Hausreinigung sind alle Kellervorräume, Gemeinschaftsräume, Trocken- und Waschräume, der Fahrradkeller und die Treppe vom obersten Stock bis zum Dachboden und der Vorraum des Dachbodens zu reinigen und zu putzen, falls vorhanden auch der Aufzug. Der Zugang von der Straße zum Hauseingang ist zu kehren. Der jeweils verpflichtete Mieter ist dem vom Vermieter aufzustellenden Reinigungsplan zu entnehmen.
Im Fall seiner Verhinderung hat der Mieter für eine Vertretung zu sorgen. Soweit es die Aufrechterhaltung der Sauberkeit des Mietobjektes und/oder die Aufrechterhaltung der Grundsätze von Sicherheit und Ordnung erfordern, ist der Vermieter - nach vorheriger schriftlicher Ankündigung - jederzeit berechtigt, die vorgenannten Reinigungspflichten im Einzelfall oder auch dauerhaft durch eine fachlich qualifizierte Firma (Dritte) ausführen zu lassen und die dafür anfallenden Kosten im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter der Hausgemeinschaft umzulegen.
Die Beseitigung von Schnee und Eis ist vom Mieter vorzunehmen, soweit nicht durch den Vermieter eine Vergabe an Dritte erfolgt oder erfolgt ist:
Der jeweils verpflichtete Mieter ist dem vom Vermieter aufzustellenden Schnee /Eisbeseitigungsplan zu entnehmen. Der jeweils verpflichtete Mieter hat hierbei den Gehweg vor dem Haus sowie die Zugangswege von Schnee und Eis zu reinigen und bei Glätte zu streuen. Im Fall seiner Verhinderung hat der Mieter für eine Vertretung zu sorgen. Balkone sind von dem Mieter der jeweiligen Wohnung eigenständig von Schnee und Eis zu befreien. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der örtlichen Straßenreinigungsordnung/Satzung.
Soweit es die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht und/ oder die Aufrechterhaltung der Grundätze von Sicherheit und Ordnung erfordern, ist der Vermieter - nach vorheriger schriftlicher Ankündigung – jederzeit berechtigt, im Einzelfall oder auch dauerhaft die vorgenannte Schnee- und Eisbeseitigungspflicht durch eine fachlich qualifizierte Firma (Dritte) ausführen zu lassen und die dadurch entstehenden Kosten im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter der Hausgemeinschaft umzulegen.
Baden, duschen, kochen, Wäsche trocknen – sogar beim Schlafen produzieren wir Feuchtigkeit. Herrscht in den Wohnräumen eine zu hohe Luftfeuchtigkeit, kondensiert das Wasser an den Wänden. Die Folge: Es entsteht Schimmel. Das lässt sich mit Tipps rund ums Lüften vermeiden.
Mit einer richtigen Mülltrennung leisten Sie einen großen Beitrag für den Klimaschutz. Bitte beachten Sie auch, dass bei Falschbefüllungen Sonderabfahrten erforderlich werden. Diese gehen zu Lasten der Mieter.
Bei Fragen bezüglich der Mülltrennung im Stadtgebiet Darmstadt wenden Sie sich bitte an den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen: www.ead.darmstadt.de. Mieter, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des EAD wohnen, wenden sich bitte an die Rufnummer (0 61 51) 28 15-888.
Bei Fragen bezüglich der Anmeldung oder Entsorgung von Sperrmüll im Stadtgebiet Darmstadt wenden Sie sich bitte ebenfalls direkt an den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen: www.ead.darmstadt.de. Für Bewohnerinnen und Bewohner außerhalb des Stadtgebiets Darmstadt: Bitte wenden Sie sich an den Entsorgungsdienst Ihrer jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Kinder brauchen Platz zum Toben und Spielen. In vielen Wohnanlagen der bauverein AG gibt es daher Spielplätze. Diese sind für Kinder im Alter von bis zu zwölf Jahren vorgesehen und – um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten – stets sauber von Müll, Scherben, etc. zu halten. Bei Auffälligkeiten oder Beanstandungen über einen Ihrer Wohnanlage angegliederten Spielplatz wenden Sie sich bitte an unseren Spielplatzbeauftragten unter der Rufnummer (0 61 51) 28 15-888.
Im Keller, Dachbodenbereich und der gesamten Anlage ist das Lagern von brennbaren Materialien wie z. B. Benzin strikt untersagt. Das Einschlagen von Nägeln auf Türen und Wänden ist in senkrechter Linie ober- und unterhalb von Lichtschaltern und Steckdosen aus brandschutztechnischen Gründen verboten.
Tierhaltung ist in den Wohneinheiten (ausgenommen Kleintiere) der bauverein AG nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt. Bei Zuwiderhandlung droht eine Abmahnung oder – im Härtefall – die Kündigung. Hundebesitzer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Gehwege, Wiesen und Sandkästen frei von Tierkot sind. Hunde dürfen nur an der Leine geführt werden.
Die Hauseingangstüren sind geschlossen zu halten und nicht durch Unterlegkeile oder Ähnliches, zu blockieren. Die Türen zu den Kellern und Dachböden sind abzuschließen. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit und verhindert das Eindringen von Fremden ins Haus und in Ihre Wohnung. Nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel zum Be- und Entladen, können Sie die Tür für kurze Zeit geöffnet lassen.
Gemeinschaftliche Räume und Flächen (Keller, Außenanlagen, Dachboden, Treppenhaus etc.) sind für alle Mieter da. Bitte beachten Sie bei der auf folgende Hinweise:
Der Mieterbeirat ist das Bindeglied zwischen der Mieterschaft und der bauverein AG. Seine Aufgabe ist es, Wünsche und Vorschläge der Kunden zur Verbesserung und Entwicklung der Quartiere entgegenzunehmen und an die bauverein AG weiterzugeben. Der Mieterbeirat setzt sich aus Vertretern der Wahlbezirke zusammen und wird alle fünf Jahre von den Mietern der bauverein AG gewählt.
Uwe Germann (Vorsitzender)
Christiane Prusseit (Stellvertretende Vorsitzende)
E-Mail: mieterbeirat_bvag(at)gmx.de
Die Lincoln-Siedlung und das Ludwigshöhviertel sind als grüne, verkehrsberuhigte Wohnquartiere geplant. Weniger Privat-Pkws, dafür aber eine Vielzahl alternativer Mobilitätsangebote, die die Bewohnerschaft dabei unterstützen, auch ohne eigenes Fahrzeug mobil zu sein. Das Angebot reicht dabei von Bus, Bahn und On-Demand-Shuttle über Car-Sharing und eCarpooling bis hin zu Bikesharing und E-Lastenrädern. Mehr Informationen zu unserem Mobilitätskonzept erhalten Sie hier:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bietet eine Vielzahl digitaler Dienstleistungen, die den Alltag erleichtern und Behördengänge vereinfachen. Ob Meldeangelegenheiten, Terminvereinbarungen oder das Beantragen von Dokumenten – viele Services stehen online zur Verfügung und können bequem von zu Hause aus genutzt werden. So sparen Sie Zeit und Wege und profitieren von einem modernen, digitalen Serviceangebot.
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