Weitergabe personenbezogener Daten für den Zensus 2022
Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) für den Zensus 2022 hatte die bauverein AG für alle ihre Wohnobjekte bestimmte Gebäude- und Wohnungsdaten zusammenzustellen und an das Hessische Statistische Landesamt zu übermitteln. Hierbei mussten unter anderem für jede Wohnung Namen und Vornamen von bis zu zwei die Wohnung nutzenden Personen an das Amt gemeldet werden. Außerdem war auch die Anzahl der dort als wohnend bekannten Personen weiterzugeben.
Stichtag für die Ermittlung der Angaben war der 15.05.2022. Alle erhobenen Gebäude- und Wohnungsdaten entsprachen daher dem Datenstand an diesem Tag.